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28.03.2024 11:13:54


Neue Regionalpolitik (NRP)


Das Bundesgesetz über Regionalpolitik ist die Grundlage für die regionale Innovationspolitik des Kantons Freiburg, die auf die Förderung der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt ausgerichtet ist. Die Herausforderung liegt darin, die Randregionen am wirtschaftlichen Wandel von morgen teilhaben zu lassen.
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über Regionalpolitik und die dazugehörigen Verordnungen per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.

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Die Regionalpolitik ist eine Wachstumspolitik , die vom Bund initiiert wurde, um den Randregionen mehr Dynamik zu verleihen. Durch die Unterstützung innovativer Projekte mit hoher Wertschöpfung werden der Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie eine dezentrale Besiedlung angestrebt. Der Kanton Freiburg möchte die Innovation fördern.

Die Innovation fördert auch in den Regionen des Kantons das Wirtschaftswachstum. Sie soll sich nicht alleine auf die Industriebetriebe beschränken, sondern auch in anderen Bereichen wie der Landwirtschaft, dem Tourismus, der Energie und den natürlichen Ressourcen, der Bildung sowie der Gesundheit stattfinden. Innovation ist ein Wertschöpfungsfaktor.

Gesuche für NRP-Projekte werden von der Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg (WIF) bearbeitet. Projektleiterinnen und Projektleiter können von Innoreg-FR, dem Verein der Freiburger Regionen für NRP, bei der Einreichung eines NRP-Gesuchs kostenlose Unterstützung erhalten.

Die Region Murtensee steht allen regionalen Akteuren zur Verfügung, um sie bis zur Einreichung des NRP-Antrags zu begleiten und zu führen.

Weitere Informationen über die NRP im Kanton Freiburg: www.innoregfr.ch